omertà,die Informationsplattform mit Hintergründe zu Korruption und Willkür
Juristen-Kartell
Vertikales Richter- und Juristen-Kartell:
Das „System“ der Juristen und der Gerichte in der Schweiz ist längst nicht mehr unabhängig, neutral, unvoreingenommen, nicht-parteiisch und völlig losgelöst von partikulären und finanziellen Interessen, wie es verfassungsgemäss sein müsste. Die Gerichtsbarkeit in der Schweiz ist ein vertikales Kartell. Dieses Kartell bestimmt und dominiert praktisch uneingeschränkt seine eigene Tätigkeit weiterlesen…sowie direkt auch sein engeres und weiteres Umfeld.
Die Auslegung der Gesetze erfolgt leider zunehmend willkürlich, je nachdem welche Interessen von Juristen-Berufskollegen oder von Verwaltungen anstehen. Dieses vertikale Kartell entzieht sich jeglichen inhaltlichen Kontrollen und verhindert zunehmend eine Transparenz ihrer Tätigkeit. Es schottet sich zunehmend gegen aussen ab und igelt sich ein. Bei jeder [noch so berechtigten] Kritik an Missständen in der Gerichtsbarkeit erfolgt jeweils in kollektivem Aufschrei von Juristen gebetsmühlenartig der Ruf nach „Unabhängigkeit“ und es wird auf eine (angebliche) „Selbstkontrolle“ verwiesen.
Jeder wache Bürger/in und Politiker/in weiss jedoch sehr genau, dass eine proklamierte „Selbstkontrolle“ ohnehin NIEMALS funktioniert. Dies funktioniert weder im Strassenverkehr, noch bei Banken, noch bei internationalen Verträgen, noch bei Verwaltungen, noch im schweizerischen Steuersystem, noch bei der Bundesanwaltschaft und erst recht nicht bei Juristen und Gerichten. Wir alle wissen zudem: Je weiter die entsprechenden Behörden und Institutionen von der Realität und dem wahren Leben entfernt sind, desto mehr geht die Bodenhaftung verloren. Dies ist explizit bei Gerichtsjuristen der Fall, die sich in einer eigenen abgehobenen Welt, in einer eigentlichen Informations-Blase (Filter Bubble) mit oftmals verloren gegangenem Realitätsbezug befinden.
Gerichtsjuristen sind zudem in der zu beurteilenden Sache fachliche Laien. Sie haben oftmals in der zu beurteilenden Sache inhaltlich KEINE Ahnung. Wie soll ein Gerichtsjurist mit seinem garantierten, sehr grosszügigen Gehalt in seinem klimatisierten Büro in der fernen Grossstadt die Arbeitssituation eines ungelernten Automechanikers mit Migrationshintergrund in einem abgelegenen Bergtal nachvollziehen können? weiterlesen…Wie soll ein Jurist, der in seinem Leben noch nie etwas anderes als Paragraphen gewälzt hat, medizinisch komplexe Zusammenhänge verstehen, die sozialen Zusammenhänge von Beziehungsnetzen erkennen können? Wie soll er bautechnische, geologische, chemische, maschinenbautechnische, physikalische, pädagogische, gesellschaftspolitische, wirtschaftliche, umwelt-essentielle, agrar-relevante und andere entscheidende Zusammenhänge und Wissenschaften verstehen können? Gerichts-Juristen sind fachliche Laien, haben in den zu beurteilenden Sachverhalten keinerlei Ausbildung und zumeist auch keine Ahnung! Und trotzdem massen sie sich in arroganter Überheblichkeit eine Beurteilung an.
Die Folgen sind bekannt: Willkür-Urteile, realitätsfremde Sachverhaltsdarlegungen, groteske Wahrheitsverzerrungen und Pamphlete der lebensfeindlichen Art. Die weiteren schwerwiegenden Auswirkungen sind, dass die Gerichtsjuristen primär die Willkür von anderen Juristen und von Verwaltungen unbesehen abschreiben, es ist ein einziges gegenseitiges „Schulterklopfen“ unter Juristen-Berufskollegen. „Keine Krähe hackt einer anderen Krähe die Augen aus“.
Zunehmend werden bisherige bewährte Gerichte mit ihren fachkompetenten Fachrichtern und deren Bodenhaftung (Steuerrekurskommission, Mietgerichte, Schlichtungsbehörde in Mietsachen, Erwachsenenschutzbehörde etc.) unter dem heuchlerischen Schein-Argument einer „Professionalisierung“ abgeschafft und durch –in der Sache– inkompetenten! Juristen ersetzt. Die Gerichtsjuristen wollen unter sich bleiben und sich nicht durch Fachleute mit deren Sachkompetenz über die Schulter blicken lassen (Filter Bubble). Der Rechtstaat verabschiedet sich.
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Korruption
Korruptionsexperten und die NGO’s definieren dies so: Nährboden für Korruption sind in sich „geschlossene Systeme“, bei denen eine grosse Macht konzentriert sowie viel Geld im Spiel ist. Wenn dazu noch direkte Interessen der beteiligten Nutzniesser (vorliegend Juristen, denen von Gerichten ein „rechtsfreier Raum“ im Gegenzug für ihre Willfährigkeit und Hörigkeit gewährleistet wird) vorliegt, ist weiterlesen…das wie ein „Brandbeschleuniger“ für Korruption. Es kommt erschwerend hinzu, dass dieses „abgeschottete System“ keiner (wirksamen) Kontrolle untersteht und dass sich dieses „geschlossene System“ zudem auch selbst konsequent einer Kontrolle entzieht.
Genau dieses „abgeschottete System“ trifft bei der zürcherischen und schweizerischen Gerichtsbarkeit exakt zu; der ideale Nährboden für Korruption.
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Fehlende Kontrollen
„Die Gerichte kontrollieren sich selbst“. Zu glauben, dass eine proklamierte „Selbstkontrolle“ funktioniert, ist reichlich naiv. Wir alle kennen zudem das kollektive Geschrei von einer „Nicht-Einmischung“ und einer „Unabhängigkeit der Justiz“, wenn besorgte Politiker berechtigterweise Fragen zum Gebaren der Gerichte stellen. weiterlesen…In diesem Zusammenhang sei an das arrogante, unflätige und pöbelhafte Auftreten des [ehemaligen] Verwaltungsgerichtspräsidenten J.S im Zürcher Kantonsrat vom 7.12.2015 erinnert, als der auftraggebende Kantonsrat allen Departementen, auch dem Verwaltungsgericht, eine minimale Budgetkürzung von 2.5% abverlangte. Oder an die mutwillig missachtete Wohnsitzpflicht von Zürcher Oberrichtern. etc.
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Filz, Sumpf und vielfältige Verbandelungen der Richter/Gerichte
Die Gerichte bestimmen und kontrollieren auch direkt ihr näheres und weiteres Umfeld, obschon sie sich in einer sauberen Demokratie ausschliesslich auf die Urteilsfindung zu konzentrieren haben (fehlende Gewaltentrennung)
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Anwaltsprüfungen: Die Anwaltsprüfungen werden in Zusammenarbeit mit den Anwaltsverbänden durch das Obergericht durchgeführt. In der Pädagogik gilt der Grundsatz: wer prüft, bestimmt. Die urteilenden Gerichte haben sich grundsätzlich NICHT in die Ausbildung und „Qualität“ von Rechtsanwälten und Mandatsvertreter einzumischen. Die Ausbildung und Anwaltsprüfungen sind ausschliesslich Sache der Fachhochschulen und Hochschulen.
Rechtsanwalt-Zulassungen: Die Zulassung von Rechtsanwälten als Mandatsvertreter an Gerichten werden aktuell vom Obergericht bestimmt. Grundsätzlich hat sich aber ein Gericht ausschliesslich auf den Inhalt und die Rechtsbegehren zu beschränken und darf sich in die personelle Zusammensetzung der Verfahrensparteien grundsätzlich nicht einmischen! Mit dieser „Selektion“ werden kritische und ehrliche Rechtsanwälte vom fehlbaren Zürcher Obergericht herausgedrängt. Diese parteiische Selektion und Einschränkung auf „genehme“ Rechtsanwälte ist mit einem föderalistischen, offenen und modernen Rechtstaat unvereinbar.
Peinlich: Es sind dieselben Kreise, die nach „mehr Freiheit und weniger Staat“ rufen, die danach mit mehr Regulierung und Einschränkungen eine Konkurrenz verhindern und ihre Pfründe schützen wollen. Ein protektionistisches Juristen-Kartell.
Zulassung der Presse: Die Gerichte haben sich ebenso grundsätzlich nicht in die Berichterstattung der Presse einzumischen (Pressefreiheit). Die Gerichte und auch Amtsjuristen haben sich grundsätzlich jeglicher öffentlicher Publikation und Stellungsnahme zu enthalten. Eine Selektion und Zulassungen nur von „genehmen“ und wohlfeilschreibenden Journalisten erinnert an Diktaturen.
Filz mit der Verwaltung: Die Verbandelungen von Gerichts-Juristen mit Juristen-Berufskollegen in der Verwaltung und in privaten Anwaltskanzleien sind sehr vielfältig und lassen keine neutrale, unvoreingenommene Beurteilung zu. Man kennt sich aus Studium, aus Kongressen, aus gemeinsamen beruflichen Arbeiten in Anwaltskanzleien, aus Verbänden, „Networking“ und „Seilschaften“ usw. Da wird locker von Richtern/innen und Gerichtsmitarbeitern einseitig mit Verfahrensparteien / Juristen-Berufskollegen telefoniert, gemailt, Dokumente ausgetauscht und Vorgehensweisen abgesprochen. Eine unabhängige, neutrale und vorurteilslose Gerichtsarbeit ? Vergessen sie es!
Fehlende Gewaltentrennung: Das Zürcher Obergericht amtet einerseits als „Ermächtigungsbehörde“, aber auch als Oberaufsicht über die Staatsanwaltschaften sowie schliesslich auch als Entscheidungsbehörde in Anklagefall, bei dem die Staatsanwaltschaften dann einseitig anklagende Parteien sind. Die Staatsanwaltschaften ihrerseits, die die Ermächtigungsbehörde untertänigst um eine Erlaubnis bitten müssen, um ihrem Verfassungsauftrag nach einer Untersuchung von Offizialdelikten und Verbrechen überhaupt nachkommen zu dürfen, sind von der Ermächtigungsbehörde abhängig. Es sind danach wiederum dieselben Staatsanwaltschaften, die nun als anklagende Verfahrens-Partei ihrerseites von ihrer eigenen Aufsichtsbehörde und von ihrer Ermächtigungsbehörde als angeblich „neutrales Entscheidungsgericht“ beurteilt werden sollten. Eine verfassungsmässige Neutralität ist damit selbstredend nicht mehr gegeben.
Zweiklassen-Willkür-Justiz: Die Fakten und Erfahrungen haben vielfach gezeigt, dass eine „Ermächtigungsbehörde“ niemals eine Ermächtigung zu einer Strafuntersuchung von Offizialdelikten, begangen durch Verwaltungsmitglieder und Juristen-Berufskollegen, erteilen wird (Sumpf-Filz-Begünstigung-Korruption). Das (verfassungswidrige) Ermächtigungsverfahren ist ausschliesslich (von Verwaltungs- und Parlaments-Juristen) mit dem Ziel installiert worden, um Juristen-Berufskollegen sowie Verwaltungsbeamte vor einer Untersuchung ihrer begangenen Verbrechen und Amtsmissbräuche zu schützen. Das Bundesgericht gab unumwunden zu, dass dieses Ermächtigungsverfahren einzig zum Ziel hat, Staatsbedienstete vor einer Untersuchung von begangenen Straftaten zu schützen.
Aufsicht über die Notariate und Grundbuchämter: Eine unabhängige Gerichtsarbeit mit ihrer Urteilsfindung hat nichts mit der seriösen (Immobilien-) Arbeit auf einem Grundbuchamt zu tun. Die Notariate ihrerseits müssen sich auf eine seriöse und präzise Arbeit fokussieren. Bei Notariaten und Grundbuchämtern wird nicht „verhandelt“, sondern seriös und genau gearbeitet. Ein Zusammenhang oder eine Parallele mit den „Verhandlungen“ (gemäss einem ehemaligen, pensionierten Gerichtsvizepräsident ein „orientalischer Bazar“) bei Gerichtsprozessen ist nicht erkennbar. Die Oberaufsicht über die Grundbuchämter und Notariate ist konsequent vom Gerichtsbetrieb zu trennen und z.B. dem Vermessungsamt oder der Vokswirtschaftsdirektion zu übertragen. Desgleichen gilt für die Friedensrichterämter. Die Gerichte können nicht in Personalunion einerseits die Friedensrichterämter überwachen und andererseits als urteilende Gerichtsinstanz über Fälle von Friedensrichtertätigkeiten neutral urteilen. Ein Obergericht darf grundsätzlich KEINE Aufsichtsfunktion über (unterrangige) erstinstanzliche Gerichte wie Friedensrichter, Schlichtungsbehörden, etc. ausüben.
Anwaltsgesetze: Die Anwaltsgesetze in den einzelnen Kantonen (Kantönligeist) sind derart lasch, schwammig und unpräzise, dass sie geradezu zu Willkür und Vetternwirtschaft einladen. Sie sind niemals geeignet, eine Kriminalität unter Juristen einzudämmen und zu regulieren. Durch die Hintertür eines „Anwaltsgesetzes“ hat sich das machthungrige, überhebliche Obergericht durch ihre Juristen-Berufskollegen in Verwaltungen und Parlamente die Kompetenzen geben lassen, um die Rechtsanwälte nach Belieben zu dominieren und „an der kurzen Leine“, am Gängelband zu halten. Im Gegenzug werden willfährigen Rechtsanwälte mit einem „“rechtsfreien Raum“ belohnt, vorausgesetzt, sie machen artig den Bückling und mucken niemals auf. Kein Rechtsanwalt wird daher jemals Fehler und Amtsmissbräuche von Gerichten und von Richter/innen offenlegen oder gar anprangern. „Wessen Brot ich ess, dessen Lied ich sing“.
Ein Schelm der denkt, die Höhe der Rechtsanwalts-Honorare habe etwas mit Qualität zu tun. Die Gerichts-Juristen bestimmen zwar indirekt, aber sehr nachhaltig die abzockerischen Höhen der Rechtsanwaltshonorare. Mit ihren rigiden Zulassungsbestimmungen als Mandatsvertreter vor Gericht, ihrer willfährigen Selektionen bei Ausbildung und Anwaltsprüfungen, ihrem Kantönligeist und ihrer (verfassungswidriger) allumfassender Einflussnahme, verhindern die Gerichte mutwillig eine Konkurrenz, Transparenz und Offenheit. Ziel dieses mittelalterlichen, protektionistischen Denkens ist der Schutz der Pfründe von Rechtsanwälten, eine Transparenzverhinderung und Abschottung gegen Aussen. Ein vertikales Richter- und Juristen-Kartell.
Das System ist Gift für das soziale Gefügen der Bevölkerung, ist Sand im Getriebe der Wirtschaft und entzieht der Schweiz alljährlich unproduktiv (!) Milliardenbeträge.
Aufsichtskommission über die Rechtsanwälte: Die sogenannte „Aufsichtskommission über die Rechtsanwälte“ sollte im Streitfall die Arbeit von mandagierten Rechtsanwälte beurteilen. Grundlage für eine Beurteilung bilden die Anwaltsgesetze. Diese sind jedoch derart schwammig und diffus, dass sie für Willkür jeglichen Spielraum offenlassen. Als Pflichten eines Rechtsanwaltes sind einzig zu finden (Zitat): „sich durch sein Verhalten in der Ausübung des Berufes und sein sonstiges Geschäftsgebaren der Achtung würdig zu zeigen, die sein Beruf erfordert.“ Willkür ist vorprogrammiert.
Diese „Aufsichtskommission“ wird je hälftig durch die Gerichte sowie durch die Anwaltsverbände hinter verschlossenen Türen mit willfährigen Juristen bestückt. Keine Spur von paritätischer, neutraler, unabhängiger und ehrlicher Kommission. Die auftraggebenden Rechtsuchenden, die öffentliche Hand, die Politik, die Steuerzahler oder Konsumentenverbände sind in dieser „Aufsichtskommission“ NICHT vertreten. Ein pseudodemokratisches Alibi-Gremium und eine Augenwischerei, um den Anschein von Rechtstaat und Demokratie zu suggerieren.
eine weitere Hintertüre im Anwaltsgesetz zugunsten des Zürcher Obergerichtes: Primär hat sich in Art.1 das allmachtbesessene Zürcher Obergericht über die Hintertür eines Anwaltsgesetzes das Recht zuschreiben lassen, Rechtsanwälte willkürlich nach Gutdünken für Gerichte zuzulassen. Als Kriterien sind dazu einzig die völlig unpräzisen Gummibegriffe „Ehrenhaftigkeit“ und „Zutrauenswürdigkeit“ genannt. Dies lädt geradezu zu Willkür sowie Missbrauch ein !
Gerichts-interne Kommissionen des Obergerichtes: Es existieren auch obergerichts-interne angebliche „Rekurs-, Verwaltungs- und Aufsichtskommissionen“, die Verfahrensfehler und Verfassungsmissbräuche —begangen durch eigene interne Richter-Berufskollegen— untersuchen und berichtigen sollen. Diese „Rekurskommissionen“ sind z.T. sogar mit den gleichen Richter/innen (z.B. Oberrichterin Scherrer) in Personalunion (!) besetzt, die die Verfahrensverstösse selber begangen sowie bereits in den basierenden, angefochtenen Verfahren beteiligt waren. Im Klartext: diese Personen sowie das fehlbare Zürcher Obergericht sollen „in eigener Sache“ über Verfahrensmängel, Missbräuche und Gesetzesverstösse von Richter-Berufskollegen befinden.
Es ist selbstredend eine reichlich naive Annahme, dass untergebene Richter/innen des [Zürcher] Obergerichtes einen Fehlentscheid und/oder Verfahrensfehler ihrer Chef’s und Vorgesetzen, oder von Bürokollegen zerpflücken und korrigieren werden. Da mögen diese Fehlentscheide und begangene Verfahrensfehler noch so krass sein (wie vorliegend), eine Korrektur wird niemals erfolgen. Ein reines „Durchwinken“, eine kostspielige Alibi-Übung und ein pseudo rechtstaatlicher Bluff.
Weitere Gremien und Einflussnahme des (Zürcher) Obergerichtes. Weiter sind die Gerichte und Richter/innen in diversen Aufsichtsgremien, vorberatenden Kommissionen und weiteren Gremien vertreten und üben Einfluss auch auf die Gesetzgebung aus. Diese diversen, verzettelten Einflussnahmen, Ämt’chen, „Nebenbeschäftigungen“ und halbprivaten Job’s von Gerichts-Juristen haben NICHTS mehr mit dem ursächlichen, verfassungsmässigen Auftrag nach einer neutralen(!), unvoreingenommenen(!) ehrlichen und unbeeinflussten Urteilsfindungen zu tun. Derlei weit verzettelten Einflussbereiche und Wirkungsfelder von Gerichts-Juristen haben in einer seriösen und sauberen (!) Demokratie und in einem ehrlichen Rechtsstaat mit einer konsequenten Gewaltenteilung nicht mehr zu tun!
Da hat sich das Zürcher Obergericht einen gewaltigen „Speckgürtel“ an Macht angefressen und ist längst nicht mehr neutral und unabhängig. Dieser angefressene weiterlesen…„Speckgürtel“ muss dringend entschlackt werden, soll das Zürcher Obergericht nicht noch weiter in einen einseitigen, parteiischen Sumpf abdriften. Das sind grundsätzliche Korrekturen (strukturell wie personell) erforderlich, soll die Zürcher und schweizerische Gerichtsbarkeit wieder eine minimale Glaubwürdigkeit zurückerlangen!
Die Gerichte haben sich in einem sauberen Rechtstaat ausschliesslich! auf die Urteilsfindung zu beschränken;
KEINE weiteren „Zusatzaufgaben“ und KEINE weiteren Kompetenzen!
Der auftraggebende Zürcher Kantonsrat ist hier gefordert, sowohl strukturell sowie auch personell korrigierend einzugreifen. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger sind gefragt, an der Urne ihren Einfluss auszuüben. schließen
Kommentar
Korruptionsexperten und die NGO’s definieren dies so:
Nährboden für Korruption und Kartelle sind in sich „geschlossene Systeme“, bei denen eine grosse Macht konzentriert sowie viel Geld im Spiel ist. Wenn dazu noch direkte Interessen der beteiligten Nutzniesser (vorliegend Juristen, denen ein „rechtsfreier Raum“ im Gegenzug für ihre Willfährigkeit und Hörigkeit gewährleistet wird) vorliegt, ist das wie ein „Brandbeschleuniger“ für Korruption. Es kommt erschwerend hinzu, dass dieses „abgeschottete System“ keiner (wirksamen) Kontrolle untersteht und sich dieses „geschlossene System“ auch selbst konsequent einer Kontrolle entzieht.
Genau dieses „abgeschottete System“ trifft bei der (auch Zürcher und schweizerischen) Gerichtsbarkeit exakt zu; der ideale Nährboden für Korruption.
„Die Gerichte kontrollieren sich selbst“; zu glauben, dass eine proklamierte „Selbstkontrolle“ funktioniert, ist reichlich naiv. Wir alle kennen zudem das kollektive Geschrei von einer „Nicht-Einmischung“ und einer „Unabhängigkeit der Justiz“, wenn besorgte Politiker berechtigterweise Fragen zum Gebaren der Gerichte stellen. Die Gerichte bestimmen und kontrollieren auch direkt ihr Umfeld: Anwaltsprüfungen, RA-Zulassungen, Zulassung der Presse, Filz mit der Verwaltung, sie beaufsichtigen die Staatsanwaltschaften (einseitig Partei in Strafverfahren => keine Gewaltentrennung), die Notariate etc. Weiter sind sie in div.Aufsichtsgremien vertreten und üben Einfluss auf die Gesetzgebung aus.
Da hat sich das Zürcher Obergericht einen gewaltigen „Speckgürtel“ an Macht angefressen und ist längst nicht mehr neutral und unabhängig. Der angefressene „Speckgürtel“ muss dringend entschlackt werden, soll das Zürcher Obergericht nicht noch weiter in einen einseitigen, parteiischen Sumpf abdriften. Die Gerichte haben sich ausschliesslich (!) auf die Urteilsfindung zu beschränken; KEINE weiteren „Zusatzaufgaben“ und KEINE weiteren Kompetenzen!