Gezielt rufschädigende Betreibungen des Zürcher Steueramtes
Leser K aus L schreibt:
Aufgrund eines Berufswechsels gab ich meine bisherige Selbständigkeit auf und nahm eine Stelle in einem staatsnahen Betrieb auf. Trotzdem versandte der Amtsjurist Stocker weiterhin alle drei Monate eine willkürliche „Rechnung“ über irgendwelche wilden Fantasiebeträge für angebliche AHV-Beiträge als „Selbstständigerwerbender“. Alle entsprechenden schriftlichen Hinweise und telefonische Informationen auf die neue Tätigkeit als Angestellter und die nun neu erfolgenden entsprechenden AHV-Abrechnung via Lohn, wurde vom Amtsjuristen Stocker ignoriert. Er hatte zudem noch die Dreistigkeit, mich für die nicht geschuldeten, frei erfundenen Fantasie-Beträge zu betreiben.
Nach eineinhalb Jahren des sturen Leugnens bestätigte er schliesslich am 9.9.1999, dass seine sechs Betreibungen mit den frei erfundenen Beträgen
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„zu Unrecht“! erfolgt waren und die betriebenen Beträge nicht geschuldet sind. Trotzdem weigerte sich dieser Amtsjurist, die rufschädigenden Einträge im öffentlichen Betreibungsregister löschen zu lassen. Dieser Amtsjurist hatte sogar noch die unerhörte Arroganz und Dreistigkeit, mir seine angeblichen Aufwendungen für seine zugegebenermassen zu Unrecht! erfolgten rufschädigenden Betreibungen auch noch in Rechnung zu stellen und daraufhin gar noch in Betreibung zu setzen.
Der mir durch die zu Unrecht erfolgten, widerrechtlichen Betreibungen zugefügte materielle Schaden beträgt ausgewiesenermassen 589‘711.20 Fr.! Die am 30.6.2012 mit eingeschriebener Briefpost eingereichte detaillierte und belegte Schadenersatzklage [Red: gemäss Art.46, ZH-Verfassung; Art.6, Abs.1, sowie Art.11 des Zürcher Staatshaftungsgesetzes] wurde von den zuständigen Luzerner Gerichten schubladisiert, nicht bearbeiten, auf die lange Bank geschoben und übergangen. Schweigen.
Am 11.8.2011 schrieb A.Fontana des Zürcher Steueramtes (Finanzdirektion) in heuchlerischer, arroganter Weise, wie rufschädigend und diskreditierend Betreibungsregistereinträge doch seien und wie sie Auskunft über die „Zahlungsmoral“ einer Person gäben. Gleichzeitig schrieb A.Fontana des kt. Steueramtes von einer be-stehenden internen „Regelung“ im Zürcher Steueramt, wonach Betreibungen NIEMALS zurückgezogen und gelöscht würden, selbst wenn die betriebenen Beträge bezahlt oder die Betreibungen (wie vorliegend) gar zu Unrecht erfolgt sind. Unglaublich in einem „Rechtstaat“!
Anmerkung der Redaktion:
Alljährlich werden durch das Zürcher Steueramt rund 80’000 (2017) Betreibungen eingeleitet. Ein erklecklicher Anteil davon dürfte widerrechtlich und in böswilliger Absicht (wie vorliegend) erfolgt sein, um Bürger/innen gezielt zu diskreditieren, zu verleumden und sie zu nicht geschuldeten Zahlungen zu nötigen. Gelöscht werden diese rufschädigenden Betreibungen im öffentlichen Betreibungsregister nicht, selbst wenn sie bezahlt oder gar widerrechtlich erfolgten. Der Staat „Zürich“ führt einen böswilligen Krieg gegen seine Bürger/innen. Auch andere Kantone verhalten sich diesbezüglich verfassungswidrig (z.B. Kt.Solothurn)
Hier sind die Politiker gefordert, das fehlbare Zürcher Steueramt in die Pflicht zu nehmen und dessen ver-fassungswidrige Praxis zu stoppen. Zudem ist das rufschädigende, wirklichkeitsverzerrende und bürgerfeind-liche Betreibungsregister ersatzlos zu streichen.
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Übelste, unflätige Beschimpfungen durch Staatsanwalt D.Bigler
Leser F. aus M. schreibt:
Ich bin schockiert und entsetzt, auch heute noch: Am Montagabend, den 29.10.2007 randalierten zu nächtlicher Stunde zwei Männer vor der Haustüre unserer Wohnung, sie schrien, brüllten und randalierten ungehalten. Danach drangen sie durch die verschlossene Türe in die Wohnung ein. Ich telefonierte der Polizei und bat um Hilfe, die Polizei ist nicht! erschienen. Anderntags reichte ich bei der Polizei mündlich eine Strafanzeige ein und sandte zudem eine schriftliche Strafanzeige dieser Offizialdelikte an den Statthalter.
Am nächsten Tag erkundigten sich sehr besorgte Nachbarn bei uns, was für Chaoten und Pöbel denn gestern Nacht vor unserer Haustüre randaliert hätten.
Nach sieben! Monaten der Trölerei erhielt ich am 3.6.2008 einen Brief eines „Staatsanwaltes“ D.Bigler. Darin beschimpfte und beleidigte er mich in höchst unflätiger böswilliger Weise, ohne Anstand und menschenverachtend.
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Er bezichtigte mich, die Anzeige sei „konfus und substanzlos“ und bezichtige mich der Querulation. Er beschimpfte mich (wörtlich) „an einer schweren Krankheit zu leiden“ und forderte mich auf, mich „in ärztliche Behandlung zu begeben“, da ich „nicht bei voller Gesundheit sei“ und meine „Zurechnungsfähigkeit verlustig gegangen sei“. Weiter forderte er mich auf, „ein ärztliches Zeugnis beizubringen, das meine Zurechnungs-fähigkeit bescheinigen“ würde, ansonsten werde er auf die Strafanzeige nicht eintreten.
Weiter drohte er mir, dass mir die Verfahrenskosten aufgebürdet werden, da die Strafanzeige „in verwerflicher Weise“ erfolgt sei. Weiter erging er sich in der Drohung, dass ich damit rechnen müsse, dass „die sich damit befassenden Stellen einen ungünstigen Kostenentscheid fällen“ würden. Diesen üblen Brief sandte er als Kopie zudem an weitere Amtsstellen; offenbar auch an das Zürcher Obergericht.
Unglaublich, ich bin entsetzt! Auch heute noch, masslos entsetzt.
Wie es sich später herausstellte, war einer der beiden rüpelhaften Einbrecher der [damalige] Dorfpolizist. Dieser Dorfpolizist war allerdings betreffend seinen gravierenden Gesetzesverstössen und rüpelhaftem Be-nehmen kein unbeschriebenes Blatt. Einige Monate später wurde er von der Gemeinde fristlos! entlassen. Eine Begründung für diese doch bemerkenswerte, fristlose! Entlassung wurde zwar von der damaligen Gemeinde-präsidentin H.K. in einer Medienmitteilung in Aussicht gestellt, erfolgte jedoch nie.
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Presseausschnitte Tages-Anzeiger, NZZ
In der Presse wurde öffentlich bekannt, dass sich fünf Richterinnen und Richter des Zürcher Obergerichtes über die gesetzliche Wohnsitzpflicht foutierten. Sie hatten ihren Wohnsitz z.B. in Arth-Goldau, ja sogar teil-weise im Ausland und erfüllten somit die Wählbarkeitsvoraussetzungen nicht. Damit verstossen diese fünf Zürcher Oberrichter/innen gegen Art.3 der Gerichtsverfassungsgesetz. Selbst das Bundesgericht hat in seinem Urteil vom 19.April 2010 festgehalten, „dass die Wahl einer Person, welche die gesetzlichen Wählbar-keitsvoraussetzungen nicht erfüllt, rechtlich ausgeschlossen ist“.
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Doch anstatt sich an diese klaren gesetzlichen Grundlagen und an BGE-Urteile zu halten, versuchte das Zürcher Obergericht mit unglaublichen juristischen Rechtsbeugungen und Falschaussagen, diese klaren Rechtsverstösse ihrer Richter-/innen „zurechtzubiegen“.
Oberrichter Brunner verstieg sich gar in einem Beitrag in der NZZ zur Aussage, die Wohnsitzpflicht sei „alles andere als klar“. In der Presse wurde diesem Zürcher Oberrichter daraufhin „bedenkliches Rechts-verständnis“ bescheinigt. Der Zürcher Kantonsrat musste sich –einmal mehr– mit den katastrophalen Zus-tänden am Zürcher Obergericht befassen. Dabei wurde im Zürcher Kantonsrat ungewöhnlich scharfe Rügen aus allen politischen Couleurs an den rechtmissbräuchlichen Zuständen am Zürcher Obergericht laut: u.a. (Zitat): „Es ist schon sehr bedenklich, dass den Oberrichtern gesagt werden muss, dass sich auch Richter an die Gesetze zu halten haben“.
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Presse zur Budgetdebatte im Zürcher Kantonsrat
„Neue Zürcher Zeitung“ vom 10.12.2015; „Tages-Anzeiger“ vom 9.12.2015:
Im Rahmen der Debatte vom 7.12.2015 im Zürcher Kantonsrat zum Rechenschaftsbericht des Verwaltungs-gerichts ging es unter anderem um einen gravierenden Missstand bei der Zürcher Gerichtsbarkeit, welchen die Gerichte eigentlich selber beheben könnten (aber nicht machen). Anlässlich der Budgetdebatte, (zu der der [ehemalige] Verwaltungsgerichtspräsident Jso Schumacher wegen seiner vorsätzlicher mutwilliger Abstinenz extra herbei geholt werden musste) über das Verwaltungsgericht, polterte Jso Schumacher in einer emotio-nalen, ärgerlichen Wortmeldung ungehobelt daher.
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So sagte er gegenüber dem auftraggebenden Zürcher Kantonsrat: „Sie können mit unserem Budget machen, was Sie wollen – die Frage ist, ob Sie das auch dürfen.“ Weiter: „Auch wenn das Parlament beim Budget 2.5% einsparen wolle, er [Verwaltungsrichter Schumacher] könne das Budget schon so umschreiben, dass sich inhaltlich nichts ändert.“ Sehr arrogant und überheblich!
Im Klartext: Urkundenfälschung (!) und Amtsmissbrauch des rechtmissbräuchlich handelnden Verwaltungs-richters Jso Schumacher. Da stellen sich grundsätzliche Fragen nach dem Rechtsverständnis und der Zurech-nungsfähigkeit des [ehemaligen] Verwaltungsgerichtspräsidenten Jso Schumacher.
FDP-Kantonsrat André Müller, Jurist von Beruf, sagte: „Wenn das Gericht etwas effizienter arbeiten würde, kann es sicher eine Stunde pro Woche sparen.“
Weiter polterte J.Schumacher, dass er den beim Verwaltungsgericht eingesparten Betrag selbst aus der eige-nen Tasche ausgleichen wolle (190’000.- Fr.); bei einem Jahreslohn von Schumacher von 280’000.- Fr.!). Dies sorgte sehr für grossen Unmut im auftraggebenden Zürcher Kantonsrat. Die Budgetkürzung wurde trotzdem –oder eben erst recht– vorgenommen. Sogar eine interne Kommission des besagten Zürcher Verwaltungsgerichtes hatte am 10.5.2016 selbst beschlossen, dass Jso Schumacher diese Budgetkürzung nicht aus der eigenen Tasche ausgleichen darf.
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